Machen Sie einem Tierbesitzer eine Freude und verschenken Sie einen Gutschein. Es besteht die Möglichkeit eine Behandlung oder einen Betrag zu verschenken.
Den Gutschein können Sie neutral (siehe Muster) oder auch gerne mit einem Motiv, bzw. mit einem Foto des Beschenkten erhalten.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 USTG erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer.